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Gesetze zum Energie sparen: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das im Jahr 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz soll in erster Linie dazu führen, dass in Zukunft verstärkt in alternative Energieformen investiert wird. Eingeführt wurde es damals als Maßnahme für mehr Klimaschutz im Kampf gegen den Klimawandel. Man wollte und will mit dem Gesetz immer noch erreichen, dass erneuerbare Energien weiterhin an Beliebtheit gewinnen, sodass der Weg aus der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen weiter vorangetrieben werden kann.

Ohne ein solches Gesetz würde die Bevölkerung aller Voraussicht nach nicht so verstärktes Interesse an sauberer Energie zeigen. Europaweit hat sich diese Art von "Klima-Gesetzen" als sehr effektives Mittel zur weiteren Ausbreitung von erneuerbaren Energien sowohl im privaten als auch industriellen Sektor bewiesen. Als man damals nach einer Möglichkeit gesucht hat, wie erneuerbare Energieformen hierzulande häufiger verwendet werden könnten, ist man in anderen Teilen Europas relativ schnell auf ähnliche Gesetzte - wie wir sie mittlerweile auch haben - gestoßen.

Das Ziel bei der Einführung des Gesetzes im Jahr 2000 war es, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2010 auf das Doppelte zu erhöhen. Bisher konnten bereits erwähnenswerte Zuwächse im Bereich erneuerbare Energien verzeichnet werden. Das liegt insbesondere daran, dass der Vorrat an fossilen Brennstoffen langsam zuneige geht und der Preis für Rohstoffe über die Jahre gestiegen ist. Die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträger konnte somit an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Auf lange Zeit gesehen können regenerative Energien also deutlich günstiger sein.

Zusätzlich profitiert man von der Einspeisevergütung bei Solarstrom, die vom Staat 20 Jahre lang garantiert wird. Wer mithilfe einer eigenen Photovoltaikanlage Solarstrom erzeugen will, kann sich außerdem auch bezüglich eventueller Zuschüsse oder Förderungen bei der KfW erkundigen. Konkrete Inhalte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Es gilt einen Mindestpreis mit Pflicht der jeweils nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme bzw. Vergütung des Stroms aus alternativen Energien.

Für die vergangenen Jahre ist festzuhalten, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 die gewünschte Wirkung erzielt hat. Man darf gespannt sein, welche Auswirkungen das Gesetz in den kommenden Jahren auf die Verwendung von regenerativen Energien hat.

Bei der Förderung des Einsatzes von erneuerbarer Energie zur Stromproduktion ist die staatliche KfW-Bank federführend. Bei der KfW-Bank gibt es neben lohnenden Zuschüssen zum Beispiel günstige Darlehen mit überdurchschnittlich langer Laufzeit.

Zusammenfassung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, den Anteil erneuerbare Energieträger an der Stromproduktion zu verdoppeln. Hier erfahren Sie mehr zum EEG.

Stichwörter

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